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   BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18   

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BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18 (https://dejure.org/2018,34983)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.2018 - 2 BvR 286/18 (https://dejure.org/2018,34983)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 2018 - 2 BvR 286/18 (https://dejure.org/2018,34983)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 13 HmbSVVollzG
    Vollzug der Sicherungsverwahrung und vollzugsöffnende Maßnahmen (Resozialisierungsgebot; Vollzugslockerungen; Ausführungen; begleitete Ausgänge; Versagung nur bei konkreter Flucht- oder Missbrauchsgefahr; Begleitung durch Vollzugsbedienstete; keine pauschale Koppelung ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung von vollzugslockernden Maßnahmen in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für die Gewährung eines Begleitausgangs

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch verkürzende Auslegung eines strafvollstreckungsrechtlichen Rechtsschutzbegehrens - zudem Verletzung des Anspruchs auf Resozialisierung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gewährung von vollzugslockernden Maßnahmen in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für die Gewährung eines Begleitausgangs

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch verkürzende Auslegung eines strafvollstreckungsrechtlichen Rechtsschutzbegehrens - zudem Verletzung des Anspruchs auf Resozialisierung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Durch diese Maßnahmen werden dem Gefangenen zudem Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für weitergehende Lockerungen noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt der Lebensfähigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3 und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Die Gerichte müssen Anträge sachgerecht im Sinne effektiver Durchsetzung des begehrten Rechtsschutzes auslegen und dürfen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht "leerlaufen' lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

    aa) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Die Gerichte müssen Anträge sachgerecht im Sinne effektiver Durchsetzung des begehrten Rechtsschutzes auslegen und dürfen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht "leerlaufen' lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Die Gerichte müssen Anträge sachgerecht im Sinne effektiver Durchsetzung des begehrten Rechtsschutzes auslegen und dürfen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht "leerlaufen' lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für weitergehende Lockerungen noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt der Lebensfähigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für weitergehende Lockerungen noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt der Lebensfähigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Da von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), im vorliegenden Fall - abgesehen von einem ergänzenden Hinweis, der allein Begleitausgänge betrifft - Gebrauch gemacht wurde, liegen über die Feststellung im Tenor des Beschlusses, dass die Nachprüfung nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, hinaus relevante Entscheidungsgründe, die die Kammer einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Da von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), im vorliegenden Fall - abgesehen von einem ergänzenden Hinweis, der allein Begleitausgänge betrifft - Gebrauch gemacht wurde, liegen über die Feststellung im Tenor des Beschlusses, dass die Nachprüfung nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, hinaus relevante Entscheidungsgründe, die die Kammer einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Da von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), im vorliegenden Fall - abgesehen von einem ergänzenden Hinweis, der allein Begleitausgänge betrifft - Gebrauch gemacht wurde, liegen über die Feststellung im Tenor des Beschlusses, dass die Nachprüfung nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, hinaus relevante Entscheidungsgründe, die die Kammer einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG; der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 36).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10

    Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 1511/16

    Lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung im offenen Vollzug

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17

    Lockerungen im Strafvollzug (gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Flucht- und

  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 91/17
    Das Verhältnis des Täters zu Dritten bleibt davon unberührt (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 19. September 2018 - 2 BvR 286/18 - juris Rn. 36, 37; Beschluss vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98, 1 BvR 755/98 - juris Rn. 36).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    (1) Die Gerichte müssen Anträge sachgerecht im Sinne effektiver Durchsetzung des begehrten Rechtsschutzes auslegen und dürfen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. September 2018 - 2 BvR 286/18 - juris Rdn. 32).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23

    Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Wiederholungsgefahr, Kosten des

    (2) Die Gewährung von Ausgang gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 BayStVollzG stellt eine vollzugsöffnende (Lockerungs-) Maßnahme dar und betrifft somit das Grundrecht des Gefangenen auf Resozialisierung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.09.2018 - 2 BvR 286/18 -, juris Rn. 36 f. m.w.N.).
  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

    aaa) Es ist nach den Feststellungen des Landgerichts nichts dafür ersichtlich, dass die Überschreitung der Sechs-Monats-Frist des § 9 Abs. 3 Satz 1 StVollzG bei der Fortschreibung des Vollzugs- und Eingliederungsplans für den Gefangenen zu einer Verletzung des Vollzugsziels der Resozialisierung geführt hat, zu dem der Vollzug von Freiheitsstrafen wegen des grundrechtlich gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Persönlichkeitsrechts des Gefangenen von Verfassung wegen verpflichtet (ständ. Rspr. BVerfG, z. B. stattgebende Kammerbeschlüsse vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, juris Rdnr. 25 [betreffend den Beschwerdeführer], 19. September 2018 - 2 BvR 286/18 -, juris Rdnr. 37, 5.
  • OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20

    Kein Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde bei vollzugsöffnenden

    Zwar ist es durchaus zulässig, einen Mangel an therapeutischer Aufarbeitung als einen Gesichtspunkt bei der Einschätzung der Flucht- und Missbrauchsgefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2018 - 2 BvR 286/18, juris).
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    Zwar ergibt sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die Verpflichtung der Gerichte, alle Anträge nach den §§ 109 ff. StVollzG sachdienlich, d. h. in einer Weise auszulegen, die den erkennbaren Interessen des Antragstellers bestmöglich Rechnung trägt (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. September 2018 - 2 BvR 286/18 -, juris Rdnr. 32; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016, a. a. O., jeweils m. w. Nachw.).
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